Häufige Fragen (FAQ)

Wer hat Anspruch auf eine Krankenfahrt?

Wenn Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt und eine Verordnung für Krankenbeförderung ausstellt, kann die Fahrt von der Krankenkasse übernommen werden.

Muss die Fahrt von der Krankenkasse genehmigt werden?

Das hängt von der Art der Behandlung ab. Serienfahrten wie Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie sind in der Regel genehmigungsfähig.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung mit Ihrer Krankenkasse.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Gesetzlich Versicherte leisten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt.
Bei Vorliegen einer Befreiung entfällt diese Zuzahlung.

Kann eine Begleitperson mitfahren?

Ja, sofern dies medizinisch notwendig ist oder im Taxi ausreichend Platz vorhanden ist. Bitte informieren Sie uns bei der Bestellung.

Wie bestelle ich eine Krankenfahrt?

Sie können uns telefonisch kontaktieren unter 037467 / 22023.
Für die erste Fahrt benötigen wir Ihre ärztliche Verordnung.

Wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet?

Ja. Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit allen Krankenkassen, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Was passiert, wenn sich mein Termin ändert?

Kein Problem – informieren Sie uns einfach rechtzeitig. Bei Serienfahrten passen wir Ihre Termine flexibel an.